Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der HR-Gruppe - deutsch (PDF-Download)
Allgemeine Einkaufsbedingungen der HR-Gruppe - englisch (PDF-Download)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (PDF-Download)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1. Angebote und Zustandekommen von Verträgen
1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich freibleibend.
1.2 Verträge und Änderungen von Verträgen kommen mit uns nur und erst dann zustande, wenn wir Aufträge/Bestellungen unserer Kunden angenommen, Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche mit unseren Kunden vereinbart oder die von unseren Kunden bestellten Lieferungen/Leistungen erbracht haben.
1.3 Sämtliche unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen,Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte, soweit in den jeweiligen Vertragsspezifikationen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.4 Die Angabe von Messwerten versteht sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstiger Einflüsse aus der Umwelt.
2. Preise
2.1 Haben wir mit unseren Kunden keine andere Währung schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto in EURO ab unserem Verkaufsgeschäft.
2.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird in unseren Angeboten und Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2.3 Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Inbetriebnahme- und sonstige Nebenkosten werden von uns (zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe) gesondert berechnet.
3. Rechnungen und Zahlungen
Unsere Zahlungsansprüche gegen unsere Kunden werden bei An- bzw. Abnahme des Liefer-/Leistungsgegenstandes durch unsere Kunden fällig. Der in unserer Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag ist anschließend innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum unserer Rechnung an uns -ohne jeden Abzug- zu zahlen.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1 Unsere Kunden können uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen.
4.2 Unsere Kunden sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, falls ihre Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Fristen und Termine
5.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, soweit diese mit unseren Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
5.2 Der Lauf vereinbarter Fristen beginnt mit dem Datum unserer Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringen sämtlicher von dem Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, vor Erfüllen aller sonstigen Mitwirkungsobliegenheiten des jeweiligen Kunden und Eingang fälliger Zahlungen bei uns.
5.3 Wird der Vertrag auf Wunsch eines Kunden geändert, verlängern sich die Fristen angemessen in dem Verhältnis, wie der Änderungswunsch dieses Kunden einen Mehraufwand bei uns und/oder eine zeitliche Verzögerung bei dem Erbringen der Lieferung/Leistung verursacht.
5.4 Der Eintritt von höherer Gewalt, witterungsbedingte Unterbrechungen oder von sonstigen außergewöhnlichen Umständen wie insbesondere Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen oder Verkehrsstörungen oder Extreme Wasserverhältnisse wie Hoch- bzw. Niedrigwasser einschließlich Sperrung der Wasserwege, Sperrung der Kanäle/Schleusen aufgrund von Havarien bzw. Streiks, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreit uns gegenüber unseren Kunden für die Dauer ihrer Auswirkung und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung für uns führen, vollständig von unserer Liefer-/Leistungspflicht.
5.5 Verzögert sich der Versand auf Wunsch eines Kunden, so werden diesem Kunden -einen Monat nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei ihm- die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet. Unser Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer diesem Kunden gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
5.6 Teillieferungen und- leistungen sind zulässig, sofern und soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Annahme und Abnahme
6.1 Unsere Kunden haben unsere vertragsgemäßen Lieferungen/Leistungen unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- oder abzunehmen.
6.2 Nimmt ein Kunde unsere vertragsgemäßen Lieferungen/Leistungen nicht fristgerecht an/ab, können wir nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder -ohne Nachweis eines Schadens- 10 v.H. des vereinbarten Preises. Diesem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versicherungen und Verpackung
7.1 Erfüllungsort ist unser Verkaufsgeschäft oder der Ort, an dem unsere Leistungen für diesen Kunden erbracht werden.
7.2 Sofern der jeweilige Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, mit einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB geschlossen wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung für von uns erbrachte Lieferungen/Leistungen mit der Annahme/Abnahme durch diesen Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers auf diesen Kunden über. Dieses gilt auch für Teillieferungen/-leistungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen haben. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Die Wahl der Verpackung bleibt uns überlassen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns an unsere Kunden gelieferten Gegenständen und erbrachten Leistungen (im folgenden Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem jeweiligen Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- vor.
8.2 Unsere Kunden sind zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch unsere Kunden ist nicht gestattet.
8.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware nehmen unsere Kunden ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen durch unsere Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, 2 in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstandene neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
8.4 Unsere Kunden treten mit Abschluss des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, an uns alle ihnen im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen Dritte zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen ihre Versicherer als Sicherheit im Voraus ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände treten unsere Kunden mit Abschluss des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, an uns ferner alle Ansprüche ab, die ihnen im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Kreditinstitute zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware von unseren Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen -sei es ohne, sei es nach Verarbeitung- verkauft, gelten die vorbezeichneten Ansprüche anteilig, und zwar in Höhe des von uns unseren Kunden für die Vorbehaltsware netto in Rechnung gestellten Betrages an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen die betreffenden Kunden.
8.5 Unsere Kunden bleiben zur Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche jeweils selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Ansprüche nicht einzuziehen, solange die jeweiligen Kunden uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt oder mangels Masse abgewiesen worden ist. Ist einer der vorstehenden Fälle eingetreten, haben uns die betreffenden Kunden alle zum Einzug der an uns abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und den jeweiligen Schuldnern schriftlich anzuzeigen, dass diese Ansprüche an uns abgetreten sind. Ein Zurückbehaltungs/Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.
8.6 Unsere Kunden haben die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, gesondert zu lagern und als in unserem Eigentum stehend zu kennzeichnen.
8.7 Auf Verlangen unserer Kunden werden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche jeweils insoweit an unsere Kunden zurückübertragen, als der Wert der Vorbehaltsware den Wert der uns gegen diese Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt.
9. Mängel
9.1 Unsere Kunden haben uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten.
9.2 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder unseren Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, können die betreffenden Kunden -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern.
9.3 Sofern der jeweilige Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, mit einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB geschlossen wird, beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 10.1 genannten Haftungsfälle vorliegt. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
9.4 Sofern der jeweilige Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, mit einem Unternehmer i.S.v. § 14 BGB geschlossen wird, liefern wir gebrauchte Gegenstände -vorbehaltlich nachstehender Ziffer 10.- unter Ausschluss jedweder Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 10.
9.6 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil unserer Kunden verbunden.
10. Haftung
10.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammenfassend „Schadensersatzansprüche“) unserer Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen zu schließenden Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns ist der Schadensersatzanspruch der betreffenden Kunden gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden unseres Kunden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft haften. Vertragstypisch/vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung bei der Verletzung der jeweiligen vertragstypischen Pflicht typischerweise zu rechnen ist.
10.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10.4 Ziffer 9.6 gilt entsprechend.
11. Datenschutz
Wir dürfen die unsere Kunden betreffenden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Auslegung dieser Bedingungen
12.1 Sofern der jeweilige Vertrag, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (vgl. § 38 Abs. 1 ZPO) geschlossen wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden ergebenden Streitigkeiten -auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks- das für den Geschäftssitz der Firma zuständige Amts-/Landgericht.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
12.3 Bei Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere als die deutsche Sprache ist bei Auslegungszweifeln stets die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
13. Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit einem Kunden über Lieferungen und Leistungen unwirksam, bei dem diese Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Vertragsbestandteil sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des betreffenden Vertrages nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung werden wir mit unserem Kunden eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.
Stand: November 2018